Richtig Vererben – Testament für soziale Gerechtigkeit
Die Deutschen und auch unsere europäischen Nachbarn sind für ihre Spendenbereitschaft bekannt. Das Spendenaufkommen, gerade in Deutschland, wächst stetig. Einige Menschen wissen jedoch nicht, dass man sogar über das eigene Ableben hinaus noch eine Testament-Spende vergeben kann. Dies könnte über eine Auflage an den Erben sogar Jahr für Jahr geschehen.
Eine Vielzahl von Menschen entscheidet sich beim Testament schreiben für eine Aufteilung des Nachlasses. Sie geben ihren Besitz nicht an einen Alleinerben, sondern an eine Erbengemeinschaft und häufig auch etwas für die soziale Gerechtigkeit. Einen Teil davon bestimmen sie im Testament zur Vergabe an gemeinnützige Institutionen. Ganz besonders, wenn man keine Blutsverwandten hat, macht es Sinn den Nachlass ersatzweise komplett in gute Hände zu geben. , Wohltätigen Zwecken für immer zu dienen, das gibt ihnen ein gutes Gefühl. Ansonsten muss man das Vermögen dem Fiskus gönnen. Finden sich nämlich keine gesetzlichen Erben, oder ist kein Vermögensnachfolger durch ein Testament bestimmt, so kassiert letztendlich der Staat das herrenlose Vermögen.
Vorgaben im Bürgerlichen Gesetzbuch können verändert werden
Gesetzt den Fall, Sie schreiben kein Testament, so werden im Erbfall automatisch die Blutsverwandten vom Nachlassgericht gesucht und begünstigt. Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch so vorgeschrieben. Gesetzliche Erben sind leibliche, eheliche wie uneheliche und adoptierte Kinder. Auch die jeweiligen Ehegatten und die eingetragenen Lebenspartner gehören dazu, wie in manchen Erbfällen auch die Eltern des Verstorbenen. Die gesetzliche Erbfolge tritt jedoch ein Stück weit in den Hintergrund, wenn ein Letzter Wille vorhanden ist. Sie ist aufgrund der Testierfreiheit im BGB also veränderbar. Mithilfe eines Testaments kann man diese nicht nur gänzlich ändern sondern eventuell auch nur erweitern.
Nicht nur die Verwandten kann man begünstigen, sondern genauso gut auch etwas vorbestimmen für den guten Zweck. Natürlich wird so etwas nicht automatisch im Erbfall umgesetzt. Für diese Absicht muss ein entsprechender Passus im Testament eingefügt werden. Der Gesetzgeber mischt sich lediglich beim Pflichtteilsrecht ein. Das Vermögen kann man zwar hinterlassen wem man möchte, jedoch mit einer Einschränkung. Die Gesetzgebung garantiert Ehegatten, Kindern, Adoptivkindern, also den gesetzlichen Erben, eine Mindestbeteiligung am Nachlass. Diese Regelung ist im sogenannten „Pflichtteil des Bürgerlichen Gesetzbuches“ zu finden. Es wurden im Pflichtteilsrecht Regelungen bezüglich des Ihnen zustehenden Anteils festgelegt sowie auch die Ausnahmen im Extremfall. Ein Berechtigter müsste dem Erblasser und seinen engsten Familienmitgliedern schon nach dem Leben trachten oder ähnlich böse Dinge unternehmen, dass der gesetzliche Mindestanteil außer Kraft gesetzt würde. Lediglich bei Familienstreitigkeiten, und mögen sie noch so irreparabel sein, ist eine gänzliche Enterbung nicht möglich.
Wem kann ich etwas Vererben auch ohne verwandtschaftliche Nähe?
Wer sein Testament schreibt, kann auch Dritte begünstigen. Dies können Freunde, entfernte Verwandte, oder auch ein gemeinnütziger Verein, wie z.B. den SOS-Kinderdorf-e.V., sein. Dabei sind einige schlichte Formalien zu beachten und die unbedingte Voraussetzung dazu ist, dass man einen Letzten Willen niederschreibt. Der Aufwand ist überschaubar und auch rasch ist unter den verschiedenen Gestaltungsvarianten die Richtige gefunden. Die gemeinnützigen Vereine stellen zudem das Fachwissen versierter Rechtsanwälte zur Verfügung. Falls man einen bestimmten Verein begünstigen möchte, helfen diese Ihnen sogar beim Verfassen des Testaments. In diesem Fall ist es möglich, das Ganze kostenneutral zu erstellen.
Ohne gesetzliche Erben, könnte man den Nachlass einer oder mehreren gemeinnützigen Institutionen vererben. Allerdings sollte man nicht nur zweideutig schreiben, ich vermache oder vererbe an „gemeinnützige Vereine“. Besser ist es, ganz genau festzulegen, welcher Organisation die Testament-Spende zukommen soll. Eine Anregung oder auch ein Muster, finden Sie im Testament von Oliver Schmid, welches er online veröffentlicht hat. Er hat sich für die gute Sache des SOS Kinderdorf e.V. in seinem Vermächtnis entschieden, dabei jedoch auch seine Tochter als Erbin vorgesehen. Entweder seine Erbin oder der angeordnete Verwalter bis zu deren Volljährigkeit, ist verpflichtet, dem SOS Kinderdorf e.V. die festgeschriebene Zuwendung, aufgrund des Beschwernisses im Testaments, unverzüglich zu übergeben.
Wer Verwandte in ähnlicher Weise begünstigen möchte, kann ebenfalls nur einen Teil des Erbes für soziale Zwecke vorsehen. Beide Vorhaben werden im Testament unterschiedlich angeordnet.
- Soll der gemeinnützige Verein den ganzen Nachlass erben, so bestimmen Sie diesen in ihrem Testament zum Erben. In diesem Fall verwaltet die gemeinnützige Organisation aufgrund des Erbfalles den Nachlass. Ihr Vermögen kann also sofort seine wunderbare Wirkung entfalten.
- Ist gewünscht, dass ein gemeinnütziger Verein einen Teil des Erbes erhalten soll, so kann man dies mit einem Vermächtnis anordnen. Eine weitere Möglichkeit wäre auch die Auflage, dass beispielsweise einmal im Jahr eine Spende gemacht werden soll. Ein Vermächtnis könnte zum Beispiel ein Geldbetrag, eine Immobilie, ein Grundstück oder ein Wertgegenstand sein.
So kommt das Erbe in gute Hände
Eine seriöse gemeinnützigen Hilfsorganisation sorgt dafür, dass die Gelder auch in zukunftsweisende Projekte fließen. Die Organisation der Wahl sollte also den Zweck der Spende voll und ganz erfüllen. Die guten Hilfsvereine unterstellen sich seriös und regelmäßig den vorhandenen Prüforganisationen und erhalten und publizieren auch Prüfsiegel. Eines der bekanntesten davon ist das DZI-Prüfsiegel, welches für viele Spender wichtig sein könnte.
Bei den Prüfungen wird auf folgende Kriterien geachtet:
- die Leitbilder und zukunftsweisende realisierte Ziele
- wie lange konnte der gemeinnützige Verein Erfahrungen sammeln?
- konkreter Einsatz von Spendensammlungen
- wurden erreichte Ziele exakt veröffentlicht?
- existiert eine transparente und aktuelle Darstellung der Vereinsarbeit
Als Spender hat man die Wahl aus einer großen Anzahl gemeinnütziger Vereine und Projekte. Die Sicherheit darüber, dass gespendetes Geld auch beim Vererben in die richtigen Hände kommt, ist dabei ausnehmend wichtig. Deshalb sollte man entweder Hilfsorganisationen gegenüberstellen, und die Hilfseinsätze prüfen, oder den Empfehlungen anderer Spender folgen. Welche Ideale und Ziele verfolgt man mit seiner Spende? Will man z.B. Kindern eine Zukunft zu geben, dann könnte der SOS-Kinderdorf-e.V. eine gute Wahl sein. Dieser Verein erfüllt übrigens die DZI-Prüfkriterien und bekommt deshalb regelmäßig auch das DZI Spendensiegel. Auch auf den Seiten der Verbraucherzentralen sind immer wieder lobende Äußerungen über diese gemeinnützige Organisation zu finden. Wo können Sie mit einer Testament-Spende viel bewirken? Entweder für Kinder oder für die Natur, oder gar gegen weltweite Katastrophen. In jedem Fall kann ein Erbe oder ein Vermächtnis viel bewirken, wenn man es in die richtigen Hände legt. Viele Menschen bedauern nur, dass es verwahrloste Kinder und Jugendliche gibt. Sie haben die Möglichkeit mit einem letzten Willen zu handeln.
Vorlage und Beispiel für die Testament Spende
Eine interessante Inspiration könnte, wie vorher schon erwähnt, das Testament von Oliver Schmid, dem Gründer von Gedenkseiten.de sein. Er begründet seine Entscheidung damit, dass seine Testament-Spende an Kinder geht, die unsere Zukunft sind. Offensichtlich ist er also der Überzeugung, dass der SOS-Kinderdorf e.V. nach gründlicher Prüfung, sein Vertrauen verdient. Sie können sich an diesem Testament – Text auch orientieren, oder gleich Ihre Fragen telefonisch abklären. Die Telefonnummer und alle wichtigen Daten der Leiterin des Resort Nachlass- und Vermögensübertragungen beim SOS-Kinderdorf-e.V. finden Sie auf der vorher genannten Website.
Der Leitsatz des Gründers vom SOS-Kinderdorf e.v., Hermann Gmeiner, ist besonders eindrucksvoll. Seine These ruht auf vier wichtigen Säulen in der SOS-Familie: Eine Mutter, die Geschwisterkinder, ein Haus in dem sie wohnen, ein Dorf. Es ist einleuchtend, dass diese Grundprinzipien Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit geben, zu fröhlichen und selbstständigen Erwachsenen heran zu wachsen.
Tipp: Die Spendensumme fließt eins zu eins in die gute Sache. Hat das Finanzamt einen Verein erst einmal als gemeinnützig anerkannt, so werden testamentarische Erbbeträge und Vermächtnisse unversteuert dem guten Zweck zukommen.